Interner Verfahrensablauf

Grobdarstellung des internen Verfahrensablaufes

Im Regelfall werden Aufträge im Rahmen der sog. „Sichtung“ direkt in den Bezirksverwaltungsbehörden übernommen. Nach Übernahme und Klärung, welche Art der Gutachten/Stellungnahme zur Anwendung kommt, wird der Auftrag entsprechend bearbeitet. Verwaltungstechnisch wird bei Neuanträgen ein neuer Akt angelegt, indem alle laufenden Unterlagen in geordneter Form aufbewahrt sind. Sämtliche Tätigkeiten, Termine, Absagen, Versand von fertigen Gutachten, usw. werden im IHB-Programm festgehalten, um eine hohe Transparenz und Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten. Fertiggestellte Gutachten/Stellungnahmen werden in das hauseigene iHB-Programm „eingespielt“ und stellen somit eine kompakte Archivform als Ergänzung zum Aktenarchiv in Papierform dar.

Die Übermittlung der Gutachten an die Bezirksverwaltungsbehörden/Magistrat/A11 erfolgt flächendeckend digital.